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    Häufig gestellte Fragen

    Je nach Änderung der Franchise gibt es zwei unterschiedliche Termine: Franchise erhöhen: bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres Franchise senken: bis zum 30. November des jeweiligen Jahres (Kündigungstermin der KVG)

    Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind vom Gesetz her verpflichtet eine Krankenkassen Grundversicherung abzuschliessen (Krankenversicherungsgesetz KVG).

    Die Grundversicherung kann jeweils per Ende November mittels eingeschriebenem Brief gekündigt werden.

    Die Karenzfrist bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Beginn des Versicherungsvertrages und dem Zeitpunkt, an dem Sie eine Leistung beziehen können.

    In der Regel kann der Wechsel von einem Standard-Modell in ein alternatives Modell jederzeit erfolgen. Diese Änderung hat in der Regel eine positive Auswirkung auf die zu zahlenden Prämienleistungen.

    Die Prämienverbilligung wird von einer kantonalen Stellen geregelt und hängt von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab.

    Die Zusatzversicherung (VVG) ist im Gegensatz zur Grundversicherung (KVG) nicht obligatorisch. Sie deckt weitere Leistungen ab, welche in der Grundversicherung nicht oder nicht ausreichend enthalten sind. Je nach Lebenssituation kann es sehr kostspielig werden, wenn keine Zusatzversicherung besteht. Dies ist jedoch individuell zu beurteilen.