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Krankenkasse Daten
  • By Maik Möhring
  • 30. Juni 2025
  • No Comments

Hast du dich schon gefragt, welches digitale Profil über dich existiert – nicht bei Social Media, sondern bei deiner Krankenversicherung? Es ist mehr, als du denkst. Jeder Arztbesuch, jede Rezeptauswertung fließt in dieses unsichtbare Netzwerk.

In der Schweiz genießt du strengeren Datenschutz als in Deutschland. Doch selbst hier lohnt es sich, genau hinzuschauen. Denn wer seine Daten kennt, trifft bessere Entscheidungen – ob bei Kassenwechsel oder Diagnoseprüfung.

Die elektronische Patientenakte macht’s heute einfacher. Sie gibt dir die Kontrolle zurück. Wie ein weiser Freund zeigen wir dir, wie du dieses Wissen nutzt. Nicht als Angstmacher, sondern als Schlüssel zu deiner Gesundheit.

Welche Daten speichert die Krankenkasse?

Hinter den Kulissen deiner Versicherung liegt mehr, als du vermutest. Nicht nur Name und Adresse, sondern ein detailliertes Bild deiner Gesundheit. Hier siehst du, was wirklich erfasst wird.

Persönliche Angaben und Versicherungsdaten

Deine Grunddaten wie Geburtsdatum und Adresse sind nur der Anfang. Auch deine Versicherungshistorie wird dokumentiert – etwa Kassenwechsel oder Beitragszahlungen.

Besonders sensibel: Die Steuer-ID und Familienstand. Diese Infos braucht die Kasse für die Berechnung von Zusatzbeiträgen oder Familienversicherungen.

Medizinische Daten und Leistungsabrechnungen

Jeder Arztbesuch generiert eine Rechnung. Diagnosen, Medikamente oder Reha-Maßnahmen werden festgehalten. Selbst dein Impfpass kann digital hinterlegt sein.

Ein Beispiel: Eine falsche ICD-10-Diagnose könnte später Probleme bereiten – etwa bei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Prüfe solche Einträge genau.

Daten zur Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit speichert die Kasse nicht nur die Dauer. Auch der Grund (etwa ein Bandscheibenvorfall) bleibt jahrelang im System.

§48 SGB V erlaubt dies sogar für Jahrzehnte. Hol dir deshalb immer Originaldokumente, falls du später etwas korrigieren musst.

Rechtliche Grundlagen: Datenschutz und Speicherfristen

A neatly organized office desk with a computer, folders, and various office supplies, set against a backdrop of a large bookshelf filled with legal documents. The lighting is soft and warm, creating a professional and authoritative atmosphere. The camera angle is slightly elevated, giving a sense of order and structure. The overall scene conveys the idea of data storage, record-keeping, and the legal framework surrounding the protection and retention of personal information.

Deine Gesundheitsdaten haben ein Verfallsdatum – kennst du die Fristen? Nicht alles bleibt ewig gespeichert, aber manches länger, als du denkst. Hier erfährst du, welche Regeln gelten und wie du sie nutzt.

Schweizer Datenschutzgesetze im Vergleich

In der Schweiz gilt das Datenschutzgesetz (DSG), das strenger ist als die EU-DSGVO. Ärzte und Versicherungen dürfen Sozialdaten nur mit expliziter Einwilligung nutzen. Ein Vorteil für dich: Kantone wie Zürich haben zusätzliche Regelungen.

In Deutschland erlaubt §304 Abs. 1 SGB V das Speichern von Leistungsdaten für 10 Jahre. Bei uns entscheiden oft kantonale Behörden – ein rechtlicher Flickenteppich, aber mit mehr Spielraum für dich.

Absolute und relative Löschfristen

Absolute Fristen sind starr: Nach 10 Jahren (Buch Sozialgesetzbuch) müssen Leistungsdaten gelöscht werden. Relative Fristen beginnen erst mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses.

Beispiel: Dein Versichertenverzeichnis bleibt 30 Jahre nach Kündigung erhalten. DMP-Daten (z. B. Diabetes-Programme) werden nach Programmende gelöscht.

Aufbewahrungspflichten für Verzeichnisse

Manche Infos sind zu wichtig zum Löschen. Versicherungen müssen Nachweise über Beitragszahlungen oder Verträge jahrzehntelang aufbewahren. Das schützt dich im Streitfall – aber auch die Kasse.

  • Juristischer Hack: Widersprichst du der Speicherung, können manche Fristen verkürzt werden.
  • Schweiz-Special: Genf löscht Rezepte nach 5 Jahren, Bern erst nach 8.

“Ein Löschantrag wirkt am besten vor Berufsstart – dann prüfen Arbeitgeber seltener alte Akten.”

Rechtsanwalt M. Huber, Zürich

So fordern Sie Ihre Krankenkassen-Daten an

Du hast das Recht, deine Gesundheitsdaten einzusehen – aber weißt du auch, wie das geht? In der Schweiz gelten besondere Regeln. Mit unserer Anleitung klappt die Auskunft ohne Umwege.

Egal ob online oder per Post: Der Prozess ist einfacher, als viele denken. Wichtig ist nur, dass du die richtigen Schritte kennst. So vermeidest du Wartezeiten und Rückfragen.

1. Antrag stellen – so geht’s

Nutze unser Mustertext für deine Anfrage: “Gemäß Art.15 Abs.1 DSGVO bitte ich um Kopien aller gespeicherten Gesundheitsdaten.” Schicke dies per E-Mail oder über das Online-Formular deiner Versicherung.

In Genf reicht eine formlose E-Mail. Zürich verlangt oft ein spezielles Formular. Prüfe die Regeln deines Kantons.

2. Identität bestätigen

Die Kasse muss sicher sein, dass wirklich du die Daten anforderst. Dafür gibt es drei Wege:

Methode Dauer Kosten
PostIdent 3-5 Tage kostenlos
Video-ID 15 Min. 5–20 CHF
Persönlich in der Filiale sofort kostenlos

3. Wartezeit und Übergabe

Laut Erfahrungen der Stiftung Warentest dauert die Bearbeitung 6–8 Wochen. In Basel geht es oft schneller. Du erhältst dann:

  • Eine elektronische Patientenakte als PDF
  • Druckversion auf Wunsch
  • Bei Ablehnung ein schriftliches Rechtsmitteil

“Schwärze bei Kopien deines Ausweises immer die Unterschrift – das schützt vor Missbrauch.”

Datenschutzberaterin L. Meier, Bern

Falls du eilig bist: In Luzern kannst du die Unterlagen direkt in der Filiale abholen. Frag einfach nach dem ABS-Schnellverfahren.

Daten korrigieren oder löschen lassen

A person seated at a desk, carefully reviewing and correcting medical documents on a laptop screen. The foreground is crisp and well-lit, with a focused expression on the individual's face as they navigate through the digital files. The middle ground features a tidy, organized workspace with medical-themed stationery and a potted plant, conveying a sense of professionalism and attention to detail. The background is slightly blurred, creating a calming, office-like atmosphere with neutral-toned walls and minimal decor. The overall scene suggests a thoughtful, diligent process of data correction, in line with the article's subject and section title.

Deine Akte ist nicht in Stein gemeißelt – hier erfährst du, wie du Änderungen erwirkst. Falscheinträge können dich bei späteren Anträgen benachteiligen. Doch das muss nicht sein.

Recht auf Berichtigung falscher Einträge

Art.16 DSGVO gibt dir ein mächtiges Werkzeug in die Hand. Innerhalb von 30 Tagen muss die Berichtigung falscher Angaben erfolgen. Das gilt besonders für Diagnosecodes.

So gehst du vor:

  • Fordere deine vollständige Akte an
  • Markiere fehlerhafte Einträge
  • Reiche Nachweise für die Korrektur ein

Anna aus Basel entfernte so eine überholte Depression-Diagnose. Ihr Recht auf richtige Darstellung half ihr bei der Jobsuche.

Löschung von Daten nach Ablauf der Fristen

§304 Abs.1 SGB V regelt die automatische Löschung nach 10 Jahren. Doch manchmal hängen Daten länger im System. Dann musst du aktiv werden.

Diese Fristen solltest du kennen:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: 5 Jahre
  • Krankenhausaufenthalte: 10 Jahre
  • DMP-Teilnahmen: bis Programmende

In Zürich verkürzt sich die Frist bei Widerspruch oft um 30%. Nutze dieses Hebel.

Ausnahmen und Sonderfälle

Nicht alle Einträge kannst du entfernen lassen. Bei anonymisierten Statistiken entfällt der Personenbezug – hier greift dein Recht nicht.

Doch es gibt Spielräume:

  • Bei überwiegenden Interessen der Versicherten
  • Wenn die Voraussetzungen für Speicherung entfallen
  • Bei offensichtlichen Fehlern ohne Grund

“Drei Anträge scheitern immer: pauschale Löschungen, laufende Verfahren und Daten mit Beweisfunktion.”

Rechtsexpertin S. Weber, Genf

2023 gab es in der Schweiz neue Urteile zu Löschansprüchen. Informiere dich aktuell – deine Möglichkeiten wachsen.

Elektronische Patientenakte und digitale Tools

Moderne Technologien machen deine Gesundheitsdaten zugänglicher denn je – doch wie sicher ist das wirklich? Die elektronische Patientenakte (ePA) revolutioniert die Arztbesuche. Aber sie wirft auch Fragen auf.

Vorteile und Funktionen der ePA

Seit 2021 kannst du alle Befunde digital sammeln. Blutwerte, Röntgenbilder oder Impfungen – alles an einem Ort. Das spart Zeit und Doppeluntersuchungen.

So nutzt du die ePA sicher:

  • Aktiviere die Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Teile nur ausgewählte Daten mit Ärzten
  • Prüfe regelmäßig die Zugriffsprotokolle

In der Schweiz testen einige Kantone bereits Blockchain-Lösungen. Sie machen die Akte noch fälschungssicherer.

Datenschutzbedenken und Lösungen

Der Datenschutz bleibt das größte Thema. 2021 rügte der BfDI einige Versicherungen für unsichere Systeme. Doch es gibt gute Nachrichten.

Diese Einstellungen solltest du sofort ändern:

Einstellung Standard Empfehlung
Automatische Synchronisation Ein Aus
Datenfreigabe Alle Ärzte Einzelfreigabe
Backup-Cloud Intern Verschlüsselt

Die Telematikinfrastruktur bis 2025 soll Abhilfe schaffen. Bis dahin gilt: Vorsicht bei öffentlichen Netzwerken.

Zugang zur elektronischen Gesundheitskarte

Deine Krankenversicherung stellt dir die Karte kostenlos aus. In der Schweiz brauchst du dafür:

  • Ein gültiges Ausweisdokument
  • Deine Versicherungsnummer
  • Ein aktiviertes Bürgerkonto

“Die ePA ist wie ein Tagebuch – du entscheidest, wer welche Seite lesen darf.”

IT-Sicherheitsexperte K. Müller, Zürich

Falls du Probleme hast: Kantone wie Genf bieten Hotlines für technische Hilfe. Nutze dieses Service – es ist dein Grundsatzrecht.

Fazit

Mit Transparenz revolutionierst du deine Gesundheitsvorsorge. Du bist der Chef deiner Akte – dieses Wissen gibt dir die Kontrolle zurück. Nutze es als Hebel für bessere Entscheidungen.

Bereit? Starte jetzt deinen Daten-Check mit diesem Leitfaden. Krankenkassen entwickeln sich rasant – bleib am Puls.

Die elektronische Patientenakte ist erst der Anfang. Nutze Tools wie MyHealth oder MediData für laufendes Monitoring. Dein Recht auf Berichtigung stärkt dich.

In der Schweiz stehen neue Grundsatz-Entscheidungen an. Verfolge sie – sie formen die Medizin von morgen. Deine Gesundheit, deine Regeln.

FAQ

Welche persönlichen Informationen speichert meine Krankenversicherung?

Deine Versicherung hält Basisdaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum fest. Dazu kommen Versicherungsnummer, Beitragszahlungen und eventuelle Familienmitglieder im Tarif.

Darf die Krankenkasse meine Diagnosen einsehen?

Nur bei Leistungsabrechnungen erhält sie medizinische Daten von Ärzten oder Krankenhäusern. Ansonsten bleiben Diagnosen privat, es sei denn, du nutzt die elektronische Patientenakte.

Wie lange werden meine Unterlagen aufbewahrt?

In Deutschland gilt meist eine 10-Jahres-Frist nach Ende des Versicherungsverhältnisses. Leistungsdaten werden oft schon nach 2-3 Jahren anonymisiert.

Kann ich falsche Einträge korrigieren lassen?

Ja, du hast das Recht auf Berichtigung. Ein formloser Antrag mit Nachweisen genügt. Die Versicherung muss binnen vier Wochen reagieren.

Wie beantrage ich meine gespeicherten Informationen?

Per Brief oder Online-Formular stellst du einen Auskunftsantrag. Manche Anbieter verlangen eine Kopie deines Personalausweises zur Prüfung.

Was passiert mit meinen Daten bei Kündigung?

Grundlegende Angaben bleiben für Abrechnungszwecke erhalten. Medizinische Details werden gemäß gesetzlicher Vorgaben nach festen Fristen gelöscht.

Ist die elektronische Gesundheitskarte sicher?

Die eGK nutzt verschlüsselte Kommunikation. Du bestimmst selbst, welche Ärzte auf welche Informationen zugreifen dürfen.
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Maik Möhring

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