Lebensversicherung

Vorteile einer Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist Teil Ihrer persönlichen Vorsorge und der Ihrer Familie. Bei der langfristigen und nachhaltigen Vorsorge ist es wichtig, dass diese massgeschneidert ist und zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Einige Vorteile von denen Sie mit einer Lebensversicherung profitieren sind:

  • Steuern sparen: durch Einzahlungen ein eine Lebensversicherungen können Sie bis zu mehr als Tausend Franken bei der jährlichen Steuerrechnung einsparen
  • Finanzieller Schutz für Ihre Familie, kombiniert mit einer Altervorsorge für Sie
  • Möglichkeit von Sparversicherungen
  • Je nach Anbieter die Möglichkeit von Prämienpausen bei Mutterschaft, Erwerbslosigkeit oder dergleichen

Typen von Lebensversicherungen

Die passende Lebensversicherung ist nicht für Jedermann oder Jedefrau dieselbe. Eine Lebensversicherung sollte sich mit Ihren persönlichen und langfristigen Zielen und Wünschen decken. Daher ist es wichtig, dass Sie Angebote gut und transparent vergleichen. Es gibt mittlerweile ein grosses Angebot von unterschiedlichen Lösungen. Nachfolgend sind die häufigsten zwei Konzepte vorgestellt. Innerhalb dieser gibt es weitere Variationen, gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.

Risikolebensversicherung

Die klassische Risikolebensversicherung leistet eine Auszahlung nur im Todesfall des Versicherten. Diese Versicherung sichert die Hinterbliebenen ab für den Fall des vorzeitigen Todes des Versicherten. Da es beim Laufzeitende keine Auszahlung der Versicherungsleistung gibt (Tod des Versicherers nicht eingetroffen) sind die monatlichen Prämien um ein wesentliches tiefer als bei einer Kapitallebensversicherung (Auszahlung am Ende der Laufzeit, siehe unten).

  • Kosten: berechnen sich aus den Lebensumständen des Versicherten (Risikoaversion, Gesundheit etc.)
  • Laufzeit: die Laufzeit sollte mindestens so lange gewählt werden, bis kein Familienmitglied mehr vom Versicherten abhängig ist
  • Varianten: es gibt unterschiedliche Varianten der Risikolebensversicherung. Dabei wird zwischen der gleichbleibenden Versicherungssumme und der abnehmenden Deckungssumme unterschieden.

Kapitallebensversicherung

Im Gegensatz zur klassischen Risikolebensversicherung dekct die Kapitallebensversicherung das Risiko bei einem Todesfall ab und baut gleichzeitig ein Kapital auf. Am Laufzeitende wird das angesparte Kapital in Form einer Kapitallebensversicherung (angespartes Kapital + Zinsen) an die versicherte Person ausbezahlt.

Der Vorteil dieser Variante ist, dass die versicherte Person gleichzeitig seine Angehörigen absichern kann, im Falle des Todes des Versicherten und gleichzeitig eine Kapitalanlage für sich im Alter schaffen kann. Da in diesem Versicherungsmodell die Kapitalleistung in jedem Fall ausbezahlt wird (Todesfall oder Laufzeitende der Versicherung) sind die Prämien im Vergleich zu klasischen Risikolebensversicherung höher.

Schweizer Vorsorgesystem

Schaffen Sie sich einen Überblick

Lebensversicherung Staatliche Vorsorge

1. Säule

Staatliche Vorsorge

Die 1. Säule besteht aus den drei Bereichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und den Ergänzungsleistungen (EL).

Die erste Säulen basiert auf dem Umlageverfahren. Das heisst, es besteht ein Prinzip der „Solidarität“ zwischen Generationen. Das heisst die erwerbstätige Bevölkerung finanziert diejenigen, welche Unterstützungsleistungen benötigen.

Der Zweck der 1. Säule ist es den Existenzbedarf im Alter oder im Falle von Unterstützungsnöten zu sichern. Da sich die demographischen Verhältnisse der Bevölkerung verändern (weniger Erwerbstätige pro pensionierte Person) steigt das Risiko, dass das System in dieser Form nicht mehr tragfähig sein wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich Privatpersonen Gedanken machen, wie sie sich zusätzlich absichern können.

Berufliche Vorsorge Lebensversicherung

2. Säule

Berufliche Vorsorge (BVG)

Die 2. Säule soll neben der 1. Säule dafür sorgen, dass nicht nur die Existenz der versicherten Personen gesichert ist, sondern dass sich die Versicherten einen angemessenen Lebensstandard erhalten können.

Die zweite Säule basiert auf dem Einlageverfahren. Das heisst, dass jede versicherte Person ein individuelles Sparen betreibt. Dieses Sparverhältnis ist seit 1985 im Bundesgesetz verankert und schreibt vor, dass jede arbeitende Person, welche in der 1. Säule versichert ist und ein Jahreseinkommen von mindestens CHF 21’150.–  (Stand 2015) aufweist, entsprechende Einzahlungen tätigen muss. Die Beitragspflicht der 2. Säule beginnt mit dem 25. Altersjahr.

Die Leistungen aus der BVG kenne vier unterschiedliche Auszahlungsgründe: die generelle Altersrente (bei Pensionierung), die Kinderrente (bei Tod des Versicherten), vorzeitige oder aufgeschobene Pensionierung (Verzögerung der Leistung) oder die Kapitalleistung (Bezug der Rente in Form einer Kapitalleistung).

Lebensversicherung Private Vorsorge

3. Säule

Private Vorsorge

Die 1. Säule sichert die Existenz, die 2. Säule sichert das bisher gewohnte Dasein ab. Wer sich im pensionierten Alter jedoch Lebensträume erfüllen möchte, einmal eine grössere Reise unternehmen will oder einfach sicherstellen will, dass er keine Einschnitte im bisherigen Lebensstandard hat, benötigt eine weitere Sparsäule. Die 3. Säule teilt sich in zwei Bereiche.

Säule 3a – gebundene Vorsorge: die gebundene Vorsorge heisst deshalb so, da man einen langfristigen Vertrag mit einer Bank oder einer Versicherung eingeht. Die bei diesem Vertrag vereinbarten Einzahlungen können nicht frühzeitig aus der gebundenen Vorsorge entnommen werden. Ausnahmen sind unter anderem: Rückzahlung von Hypotheken, Finanzierung von Wohneigentum, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

Säule 3b – zusätzliche Vorsorge: bietet massgeschneiderte Vorsorgemodelle für Personen, welche über die Säule 3a Ansparungen für das Alter leisten können und wollen.

Wichtig: die Säule 3a bietet steuerliche Vorteile. Im Jahr 2019 ist der Maximalbetrag bei CHF 6’826.– (ohne Pensionskasse für selbstständig Erwerbende CHF 34’128.–).

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