Krankenkassen Zusatzversicherungen

Was Ihnen die Zusatzversicherung für einen Mehrwert stiftet

Neben der Grundversicherung (KVG) stellt die Zusatzversicherung (VVG) kein Obligatorium dar. Das heisst der Abschluss einer Krankenkassen Zusatzversicherung ist freiwillig und kann auf individuellere Basis erfolgen.

Die Grundversorgung (KVG) der Schweiz bietet einen sehr hohen Standard an medizinischer Versorgung. Zudem regelt diese mit der Franchise und dem Selbstbehalt auch gewisse Obergrenzen, welche vom Versicherten eingeplant werden können. Es gibt jedoch viele gesundheitliche Aspekte (beispielsweise eine Zahnbehandlung oder eine plötzliche psychische Erkrankung), welche nicht automatisch von der Grundversicherung abgedeckt sind. Das heisst, die Grundversicherung übernimmt deren vollen Kosten erst nach dem Ausschöpfen der Franchise und des Selbstbehalt des Versicherten.

Damit Sie sich für solche Risiken absichern können – entweder vorsorglich, oder weil Sie wissen, dass gewisse Kosten auf Sie zukommen werden, ist eine Zusatzversicherung die richtige Lösung. Es gibt grundsätzlich fünf verschiedene Arten von Zusatzversicherungen, welche Sie nachfolgend aufgelistet finden.

Wichtig: Eine Krankenkasse muss Sie nicht in Ihre Zusatzversicherung aufnehmen. Im Gegensatz zur Grundversicherung können Sie bei der Zusatzversicherung von einer Krankenkasse abgelehnt werden. Dies sollten Sie speziell beim Krankenkassenwechsel der Zusatzversicherung in Betracht ziehen und die bestehende Zusatzversicherungen erst kündigen, wenn Sie eine Zusage der neuen Krankenkasse vorliegen haben.

Standardmodelle in der Zusatzversicherung

Die folgenden fünf Modelle stellen die Regel dar

Ambulante Zusatzversicherung

Die ambulante Zusatzversicherung deckt idR. keine Krankenpflegezusatz, sondern Dinge wie Brillen, Kontaktlinsen, nicht kassenpflichtige Medikamente und dergleichen. Bei dieser Zusatzversicherung gibt es grosse Unterschiede zwischen den Versicherten, aber auch bei den Leistungen. Bei teureren Angeboten sind ebenfalls Leistungen wie Fitnessabos, zusätzliche Pflegeleistungen etc. beinhaltet.

Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen

Die Zahnversicherung schützt Sie vor ausserordentlichen Kosten rund um die Zahnpflege ab. Diese Versicherung deckt Kosten oder Teilkosten von dentalhygienischen Behandlungen, Implantaten und zahnärtzlichen Behandlungen ab (beispielsweise Weisheitszähne). Zusätzlich gibt es für Kinder und Jugendliche die Möglichkeit der „Zahnspangenversicherung“.

Unfallversicherung

Die Deckung der Unfallkosten in der Grundversicherung sind limitiert, daher macht es Sinn, dass man sich mit dem Leistungsportfolio genau auseinandersetzt. Dabei ist es ebenfalls entscheidend, ob man bei einem Arbeitgeber angestellt oder Selbstständig tätig ist. Bei einer selbstständigen Tätigkeit ist die Unfallversicherung ein Pflicht-Bestandteil. Im Falle eines normalen angestellten Verhältnis ist zu prüfen, ob Sie gegen BU/NBU (Berufsunfälle und nicht Berufsunfälle) versichert sind.

Spitalversicherung

Die obligatorische Grundversicherung (KVG) deckt nur die Spitalkosten in einer allgemeinen Abteilung ab. Ebenfalls gibt es mögliche Kostendefizite, falls SIe nicht im Wohnkanton behandelt werden. Durch eine Zusatzversicherung können Sie sich solche Defizite ersparen und Ihren Spitalaufenthalt etwas angenehmer gestalten. Es gibt in der Regel vier unterschiedliche Kategorien:

Allgemeine Spitalversicherung

Deckt Mehrkosten ab, welche durch Spitalaufenthalte ausserhalb des eigenen Wohnkantons zustande kommen. Die Grundversicherung bezahlt für Spitalaufenthalte ausserhalb des eigenen Wohnkantons nur Kosten im Satz der Wohnkantons.

Halbprivate Spitalversicherung

Bei der Halbprivatversicherung haben Sie das Anrecht auf ein Zweibettzimmer (anstatt Mehrbettzimmer), sofern ein solchen frei ist und zur Verfügung steht.

Private Spitalversicherung

Bei der privaten Spitalversicherung haben Sie Anrecht auf ein Einbettzimmer, sofern ein solches zur Verfügung steht. Alternativ werden Sie in einem Zweibettzimmer oder Mehrbettzimmer untergebracht.

Flexible Spitalversicherung

Bei der flexiblen Spitalversicherung können Sie bei Spitaleintritt auswählen, ob Sie allgemein, halbprivat oder privat behandelt werden möchten. Die Unterschiede können jedoch schnell grössere Kosten mit sich ziehen. Vorteil an diesem Modell ist, dass Sie eine gewisse Deckung aufweisen für bsp. eine private Behandlung, falls Sie eine Komplikation aufweisen, bei welcher diese Behandlung angenehmer ist.

Zusatzversicherung Alternativmedizin

Die Zusatzversicherung für Alternativmedizin gibt Ihnen die Möglichkeit bei einer Erkrankung oder bei Beschwerden auf alternative Methoden auszuweichen. Das heisst, dass Sie nicht nur den klassischen Hausarzt und beispielsweise eine Physiotherapie zur Verfügung haben. Bei der Zusatzversicherung Alternativmedizin werden unter anderem Kosten für eine Vielzahl von Therapiemethoden übernommen wie beispielsweise Osteopathie, traditionelle chinesische Medizin und vieles Mehr. Bei der Zusatzversicherung haben Sie in der Regel ebenfalls eine Franchise und einen Selbstbehalt, analog der Grundversicherung. Jedoch sind diese Beträge bei der Zusatzversicherung geringer. Bei der CSS beträgt der Selbstbehalt für alternative Therapiemethoden einmalig pro Jahr CHF 300.– inklusive 10% Selbstbehalt, Kostendach CHF 10’000.–. Dies bedeutet, dass Sie die ersten CHF 300.– Therapiekosten selbst tragen müssen. Im Anschluss daran übernimmt die Krankenkasse alle entstehenden Kosten, Sie müssen lediglich ein Selbstbehalt von 10% bezahlen.

Unterschiedliche Prämien in der Grundversicherung

Gleiche Leistung aber unterschiedliche Kosten

Seit dem Jahr 1996 ist die Grundversicherung der Krankenkasse für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Dabei gilt auch, dass die Grundversicherung (KVG) der verschiedenen Kassen die gleiche Leistung erbringen müssen. Trotzdem sind die Prämien für die Grundversicherung sehr unterschiedlich. Dies hat mehrere Gründe:
  • Die Gesundheitsversorgung sowie die Subventionierung derer ist Sache der Kantone. Daher ergeben sich Kantonal bereits grosse Schwankungen.
  • Der Leistungsausgleich der Kantone sorgt dafür, dass die teils ungesunde Alterstruktur innerhalb eines Versicherers abgefedert wird.
  • Die unterschiedlichen Modelle und variabel wählbaren Faktoren wie die Franchise steuern weiter zu einem flexiblen Grundversicherungsbetrag bei.
  • Zusätzlich erlaubt der Staat bis zu drei Prämienstufen. Diese werden vor allem dazu genutzt um die Stadt, Agglomeration und Landgebiete zu unterscheiden. Grund ist, je städtischer eine Region, desto mehr Gesundheitsleistungen werden beansprucht.
Weiterführende Informationen können direkt vom Bundesamt für Gesundheit – Prämienregionen – entnommen werden.

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