Krankenkasse Beratung

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Krankenkasse kündigen

Kündigungstermine, hilfreiche Tipps sowie Kündigungsservice

Die Krankenkasse kündigen respektive der Krankenkassenwechsel zu einem anderen Anbieter ist oftmals der beste und einfachste Weg, um Prämien zu sparen. Je nach Kanton und Alter gibt es bei unterschiedlichen Krankenkassen andere Prämienvorteile. Verschaffen Sie sich einen Überblick und berechnen Sie jetzt mit unserem kostenlosen Prämienrechner den Preis für Ihre Grundversicherung.

Bei der Kündigung der Krankenkasse müssen Sie einige Aspekte beachten. Speziell die Fristen und möglichen Kündigungstermine müssen im Voraus genau geprüft werden. Achtung: die Kündigungstermine für die Grundversicherung und die Zusatzversicherung sind in der Regel abweichen. Die Kündigung muss in der Regel bis zum 30. September eingereicht werden, um zum Ende Jahr wirksam zu werden. Die Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag vor dem 30. September eingereicht werden.

Gerne stehen Ihnen die Experten vom Portal für unabhängige Versicherungslösungen bei der Kündigung Ihrer bestehenden Krankenkasse, dem Krankenkassenvergleich sowie beim Krankenkassenwechsel zur Verfügung. Vereinbaren Sie heute noch ein unverbindliches Beratungsgespräch.erhalten. Vergleichen Sie die Krankenkassen und finden Sie den passenden Anbieter. Berechnen Sie jetzt mit unserem kostenlosen Prämienrechner den Preis für Ihre Grundversicherung und wechseln Sie Ihre Krankenkasse problemlos.   Haben Sie noch Fragen zum Thema «Krankenkasse wechseln»? Gerne stehen Ihnen die Experten vom Portal für unabhängige Versicherungslösungen beim Krankenkassenwechsel, bei der Kündigung, dem Krankenkassenvergleich und sonstigen Formalitäten zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch oder fordern Sie Ihre persönliche Offerte an.

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Krankenkasse kündigen
wie kündige ich die Krankenkasse richtig

 

Gesetzliche Regelungen

Kündigungstermine der Grund- und Zusatzversicherung

Kündigung der Grundversicherung

Der Wechsel der Kasse stellt immer noch viele Menschen vor eine Herausforderung. Grund ist, dass es mit Abklärungsaufwand und „Papierkram“ verbunden ist. Ein Wechsel ist jedoch am sinnvollsten, da sich die Prämien von Jahr zu Jahr und von Versicherung zu Versicherung verändern. Man kann die Grundversicherung kündigen, ohne die Zusatzversicherung zu wechseln.

Durch die jährliche Überprüfung der Versicherungsprämien in der Grundversicherung können Einstufung wie auch Familien jeweils größere Erfolge erzielen.

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Sie haben Fragen zum Thema Krankenkasse oder wünschen sich einfach einmal eine professionelle Beratung, melden Sie sich jetzt beim Portal für unabhängige Versicherungsberatung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontakt

Ordentliche Kündigung  (KVG)
Der ordentliche Kündigungstermin für Krankenkassen ist jährlich per 30.November. Das heisst, dass Ihre Kündigung spätestens dann beim Versicherer eingehen muss.

Details zur Kündigung der KVG

Kündigung der Zusatzversicherung  (VVG)

Nicht nur bei der Grundversicherung können Prämien gespart werden, auch der Vergleich der Zusatzversicherungen bringt einiges an Sparpotenzial. Dabei ist aber genau darauf zu achten, welche Leistungen jeweils von einem Neuen respektive Alten Versicherer eingeschlossen sind.

Kündigung der Zusatzversicherung

Kündigungsfrist

Die Kündigungstermine der Zusatzversicherungen gehören nicht zur ordentlichen und obligatorischen Grundversicherung. Daher gelten bei diesen auch nicht die gleichen Kündigungstermine. Es ist wichtig, dass Sie mit Ihrem aktuellen Versicherer prüfen, ob Sie bei dieser Zusatzversicherung eine Zusatzversicherung abschließen können.

Vor der Kündigung einer Zusatzversicherung

Achtung: Stellen Sie immer sicher, dass die Aufnahmebestätigung Ihrer neuen Versicherung vorliegt, bevor Sie die Zusatzversicherung bei Ihrer alten Versicherung kündigen. Grund dafür ist, dass die Versicherer bei der Zusatzversicherung kein Obligatorium haben Sie aufzunehmen.

Bei der Ankündigung einer Prämienanpassung besteht in der Regel das Recht auf Kündigung des Versicherungsvertrags innerhalb von 30 Tagen. Die 30-Tage-Frist gilt ab Mitteilung der Prämienanpassung. Zum Beispiel: Wenn der Versicherer Ihnen eine Prämienanpassung der Zusatzversicherung zum 01. August mitteilt, haben Sie das Recht, Ihre Zusatzversicherung innerhalb von 30 Tagen zu kündigen. Grundsätzlich gilt diese Vorgehensweise auch bei einer Prämienreduktio.

Die Anpassung der Altersgruppe ist in der Regel mit einem Prämiensprung verbunden. Daher haben Sie als Versicherungsnehmer in diesem Fall das Recht, den Vertrag zu kündigen, da eine Prämienanpassung vorliegt.

Generell gilt: Falls sich an der Beitragshöhe eine Veränderung ergibt, haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen zu kündigen. Versicherungen müssen ihre Kunden rechtzeitig über Änderungen der Prämie informieren.

Als Versicherungsnehmer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zusatzversicherungen zu kündigen, wenn Sie diese eine Leistung erbracht haben. Dieses Kündigungsrecht gilt innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung durch Ihren Versicherer (Eintreffen der Rückerstattung).

Natürlich haben Sie das Recht, ihren Versicherungsvertrag zu jedem ordentlichen Kündigungstermin zu kündigen, versichert. Beachten Sie, dass bei den Zusatzversicherungen andere Kündigungstermine und Kündigungsfristen gelten als bei der Grundversicherung.

Krankenkasse wechseln: Wann und wie

Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten, sollten Sie genau wissen, wann und wie Sie dies tun können. Die Kündigungsfristen für die Grundversicherung und die Zusatzversicherung unterscheiden sich. Die Kündigung der Grundversicherung kann jedes Jahr erfolgen, jedoch müssen die Kündigungsfristen strikt eingehalten werden. In der Regel muss die Kündigung bis zum 30. November bei Ihrer Krankenkasse eingegangen sein. Bei der Zusatzversicherung können die Fristen je nach Krankenkasse und Produkt variieren. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über die spezifischen Kündigungsfristen Ihrer aktuellen Zusatzversicherung zu informieren, um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten.

Krankenkasse kündigen: Wie halte ich die Kündigungsfrist ein

Um die Kündigungsfrist für Ihre Krankenkasse einzuhalten, ist es entscheidend, dass die Kündigung rechtzeitig bei der Krankenkasse eintrifft. Das Datum des Poststempels ist hierbei nicht relevant, sondern das Eingangsdatum bei der Krankenkasse. Es wird empfohlen, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den fristgerechten Eingang zu haben. Sollte die Zeit knapp werden, können Sie die Kündigung auch persönlich bei Ihrer Versicherung abgeben und sich den Empfang bestätigen lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung fristgerecht bearbeitet wird.

Krankenkasse ohne neue Versicherung kündigen

Wenn Sie Ihre Krankenkasse kündigen möchten, ohne bereits eine neue Versicherung abgeschlossen zu haben, sollten Sie wissen, dass die Grundversicherung in der Schweiz obligatorisch ist. Eine Kündigung der alten Krankenversicherung wird erst wirksam, wenn die Bestätigung der neuen Versicherung vorliegt. Dies gilt auch für Zusatzversicherungen. Dadurch entsteht keine Versicherungslücke. Alle Krankenversicherer sind verpflichtet, eine Person vorbehaltlos in die Grundversicherung aufzunehmen, sofern beim alten Versicherer am 31. Dezember keine offenen Rechnungen mehr bestehen. Dies garantiert, dass Sie durchgehend versichert sind.

Versicherungsmodell oder Franchise wechseln

Wenn Sie Ihr Versicherungsmodell oder Ihr Franchise wechseln möchten, sollten Sie die entsprechenden Fristen beachten. Ein Wechsel des Versicherungsmodells oder der Franchise ist bis zum 30. November möglich und muss schriftlich erfolgen. Möchten Sie zu einem tieferen Franchise wechseln, gilt ebenfalls der Stichtag 30. November. Für eine höhere Franchise muss die schriftliche Meldung bis zum 31. Dezember bei Ihrer Versicherung eingegangen sein. Durch die Einhaltung dieser Fristen können Sie sicherstellen, dass der Wechsel reibungslos verläuft und Sie von den gewünschten Änderungen profitieren.

Krankenkasse Beratung: Experten-Tipps

Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten, ist es ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen. Ein Experte kann Ihnen helfen, die beste Krankenkasse für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden und die Kündigungsfristen einzuhalten. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Informationen über die Krankenkasse und die Kündigungsfristen haben, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Ein Experte kann Ihnen auch dabei helfen, die beste Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass alle Formalitäten korrekt abgewickelt werden. Nutzen Sie die Möglichkeit einer professionellen Beratung, um den Wechsel Ihrer Krankenkasse so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.

Details zur Kündigung der VVG

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    Krankenkasse kündigen: Tipps

    Bei der Ankündigung einer Prämienanpassung besteht in der Regel das Recht auf Kündigung des Versicherungsvertrags innerhalb von 30 Tagen. Die 30-Tage-Frist gilt ab Mitteilung der Prämienanpassung. Zum Beispiel: Wenn der Versicherer Ihnen eine Prämienanpassung der Zusatzversicherung zum 01. August mitteilt, haben Sie das Recht, Ihre Zusatzversicherung innerhalb von 30 Tagen zu kündigen. Grundsätzlich gilt diese Vorgehensweise auch bei einer Prämienreduktion.

    Die Anpassung der Altersgruppe ist in der Regel mit einem Prämiensprung verbunden. Daher haben Sie als Versicherungsnehmer in diesem Fall das Recht, den Vertrag zu kündigen, da eine Prämienanpassung vorliegt.

    Generell gilt: Falls sich an der Beitragshöhe eine Veränderung ergibt, haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen zu kündigen.

    Als Versicherungsnehmer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zusatzversicherung zu kündigen, wenn Ihnen diese eine Leistung erbracht hat. Dieses Kündigungsrecht gilt innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung durch Ihren Versicherer (Eintreffen der Rückerstattung).

    Natürlich haben Sie das Recht, Ihren Versicherungsvertrag zu jedem ordentlichen Kündigungstermin zu kündigen. Beachten Sie, dass bei den Zusatzversicherungen andere Kündigungstermine und Kündigungsfristen gelten als bei der Grundversicherung.